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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

1.565 Bytes hinzugefügt, 12:32, 26. Jul. 2010
Bastians Anmerkungen wurden kommentiert
''(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte.''
soll nach dem letzten Wort „''Stimmkarte''“ ergänzt werden um die Worte „''sowie die für geheime Wahlen benötigtenStimmzettel''“.}} *Dieses kann zu Problemen führen, wenn die Anzahl der "vor Beginn der Versammlung ausgeteilten Stimmzettel" nicht ausreichen. Daher werden üblicherweise Stimmkarten ausgegeben, die während des gesamten Parteitages als Ausweis dienen, auch zum Erhalt der benötigten Stimmzettel. Eine Aufzeichnung des Abstimmungsverhaltens - wie beim LPT 2009.2 - ist übrigens unzulässig. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST):*Okay, man könnte sich aber doch wohl darauf einigen, dass schon bei der Akkreditierung beispielsweise 15 Stimmkarten ausgegeben werden. Das würde mindestens einen Gang zu den Akkreditierungspiraten ersparen. Beim BPT2010.1 wurde das nicht anders gehandhabt. Da wurden bei der Akkreditierung die Stimmkarte und 30 Stimmzettel ausgeteilt.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
==Wahlen==
'''Begründung'''<br>
Nach der bisher vorgeschlagenen Fassung kann ein Kandidat nicht für ein Vorstandsamt kandidieren, wenn sich die Versammlung gegen eine Ämterkumulation ausspricht. Er müsste vor Bekanntgabe der Kandidatur von seinem bisherigen Amt zurücktreten. Würde er nicht ins Vorstandsamt gewählt werden, hätte er somit aber gar kein Amt mehr inne.}}
 
 
{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
''(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.''
'''Begründung'''<br>
Meiner Meinung nach sollte dem Kandidaten im Falle einer Wahl noch einen Monat lang die Möglichkeit gegeben sein, sein bisheriges Amt weiterhin auszuführen, um die laufenen Geschäfte an seine Kollegen im entsprechenden Amt abzugeben. Eine Übergangszeit muss gegeben sein.}} *Anmerkung: Insbesondere wegen der allgemeinen Personalknappheit sollte einem Kandidaten zugestanden werden, seinen (verbindlichen) Rücktritt vom Amt in einer anderen Gliederung innerhalb einer angemessenen Frist von acht Wochen zu erklären. Das erlaubt der betroffenen Gliederung, ohne Eile eine Mitgliederversammlung einzuberufen und eine Nachwahl durchzuführen. Verbindlich wird dieser Rücktritt durch entsprechende Erklärung, die zu Protokoll genommen wird. Ein Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST):*Ich gehe mit deinem Vorschlag konform.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
: ''a) in einfachen Mehrheitswahlen die einfache Mehrheit''
: ''b) in Stichwahlen die relative Mehrheit''
''der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.''}} *Anmerkung: Diese Änderung erscheint unlogisch, außerdem gibt es eine gültige Wahlordnung in der Landessatzung.--[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST):*Wenn wir die gültige Wahlordnung in der Landessatzung als ausreichend empfinden, sehe ich nicht, warum dann entsprechende Paragraphen in der Geschäftsordnung für Parteitage vorhanden sein müssen.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
Weiterhin soll nach Absatz (3) folgender Abschnitt eingefügt werden:
''(3a) Wird von der Versammlung beschlossen, mehrere Stellvertreter zu wählen, können diese durch Einzelwahl oder Gesamtwahl gewählt werden.''}} *Anmerkung: Eigentlich gibt es keine "stellvertretende" Vorsitzende. Es gibt 1.,2.,3. n. Vorsitzende. Eine Bezeichnung der Ämter ist offen, da sie in der Satzung nicht geregelt ist. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST):*Das ist mir schon klar. Ich möchte aber vor einer Wahl wissen, welchen Namen das Ressort des zu wählenden Kandidaten tragen wird. Ich möchte nicht, dass zuw Wahl der Vorsitzenden aufgerufen wird, der zweite und dritte dann aber künftig Stellvertreter heißen. Die sollten auch namentlich als Stellvertreter kandidieren. Verstehe ich dein Problem falsch? In der diskutierten Fassung der GO sind doch auch Stellvertreter erwähnt. Warum ist das so, wenn die Bezeichnung der Ämter so offen ist? [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
soll um folgenden Satz ergänzt werden:
''Die Wahl des Schiedsgerichts kann zusammen mit der Wahl der Ersatzschiedsrichter in einer Gesamtwahl passieren.''}} *Laut SGO §2(2) sind die Ersatzschiedsrichter "in einer weiteren Wahl" zu bestimmen. Eine gemeinsame Wahl ist daher ausgeschlossen. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST):*Okay, hast Recht. Man kann meinen Vorschlag also ignorieren, auch wenn ich ihn als sehr praktikabel empfände.[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 12:32, 26. Jul. 2010 (CEST)
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