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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

371 Bytes hinzugefügt, 22:56, 26. Jul. 2010
K
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:::*Das klingt vernünftig. Dennoch halte ich ein Organ, dass per Satzung die Befugniss der Exegese hat, für notwendig, in der Art in der das BVerfG auch für die Auslegung u.a. des Grundgesetzes im Falle einer Anrufung zuständig ist. [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 20:57, 26. Jul. 2010 (CEST)
::::*Man kann ruhig auf die SGO §1(2) Satz 2 Bezug nehmen: "Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus." --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 22:27, 26. Jul. 2010 (CEST)
:::::*Recht haste, aber ich fände diese Regelung in der Satzung besser aufgehoben, bzw. sollte da '''auch''' festgeschrieben sein, da sie mMn alle Piraten betreffen würde und nicht nur die Ordnung des SG. § 13 5. BVerfGG findet sich schließlich auch völlig zu Recht in §93 (1) 1. wieder. [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 22:56, 26. Jul. 2010 (CEST)
{{OrangeBox2|1=§ 11 Offene und geheime Wahl|2=
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