1.207
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 14 Wahl durch Zustimmung (Approval -Voting)
(3) Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt und die absolute Mehrheit(*) erreicht haben.
''(*) § 10 Abs 1 Satz 3 GO''
==='''§ 15 Wahlleitung'''===