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5. die Tagesordnung mit der Feststellung, dass sie bei der Einladung übermittelt wurde, gegebenfalls, dass die Tagesordnung in ihrer ergänzten Form bekannt gegeben wurde,
6. die Feststellung, dass die Versammlung beschlußfähig beschlussfähig ist,
7. die gestellten Anträge,
6. das Auszählen der Stimmen,
7. Feststellung der Anzahl der WahlbrerechtigtenWahlberechtigten, der abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen, der Enthaltungen und der daraus resultierenden Wahl,
8. Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
(3) Nach Abschluß Abschluss der Auszählung teilt der Wahlleiter der Versammlung unverzüglich das vollständige Ergebnis der Wahl mit.
==='''§ 9 Notwendige Beschlußfassungen Beschlussfassungen vor Wahlen'''===
(1) Ist die Anzahl der Mitglieder eines Organs nicht festgelegt, so stimmt die Mitgliederversammlung über die Anzahl der Mitglieder des Organs vor der Wahl ab. Gleiches gilt, wenn die Zahl der Mitglieder eines Organs verändert werden kann und soll.
(3) Treten zwei Kandidaten an, so entscheidet die Mehrheit der Stimmen.
(4) Treten zu einer Einzelwahl mehr als zwei Kandidaten an, muß muss einer die absolute Mehrheit(*) erreichen. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, so wird der Wahlgang wiederholt.
(5) Erreicht auch hiernach kein Kandidat die absolute Mehrheit, so treten bei bis zu fünf Kandidaten, die zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen zu einer Stichwahl an.
(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied hat soviele so viele Stimmen, wie Ämter vergeben werden sollen. Jedem Kandidaten kann nur eine Stimme gegeben werden.
(4) Werden auf diese Weise nicht alle Ämter vergeben, so wird der Wahlgang für die noch freien Ämter wiederholt. Liegt Stimmengleichheit in der Weise vor, dass weniger Ämter als erfolgreiche Kandidaten zur Verfügung stehen, so findet eine Stichwahl statt.
==='''§ 14 Wahl durch Zustimmung (Approval -Voting)'''===
(1) Sowohl bei Einzelwahl - sofern mehr als ein Kandidat antritt - als auch bei Gesamtwahl kann nach dem Approval-Voting-Verfahren gewählt werden.
(2) Dabei hat jedes stimmberechtigte Mitglied soviele so viele Stimmen, wie Kandidaten antreten aber nur eine Stimme pro Kandidaten. § 13 Abs 2 findet keine Anwendung.
2. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag im Rahmen der Landessatzung geändert werden. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß muss die Änderungen im Wortlaut aufführen. {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
3. Alternativantrag
Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluß Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
4. Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
5. Antrag auf Vertagung der Sitzung
Der Antrag muß muss den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. {GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}
6. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
Der Antrag muß muss die gewünschte Dauer in Minuten enthalten. {GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}
7. Antrag auf Begrenzung der Redezeit
Der Antrag muß muss die gewünschte maximale Dauer in Sekunden zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}
8. Antrag auf Ende der Rednerliste.