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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2010-08-19

9 Bytes entfernt, 02:23, 20. Aug. 2010
K
3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss
===3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss===
Interessierte Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Sie werden vorab, wie oben angegeben, informiert. Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Landesvorstandes zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die gleichen Regeln.<br>
Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss veröffentlich werden werden.
====3(a) Online-Übertragung und Aufzeichnung====
Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Pad (http://lavo-bb.piratenpad.de/#) verfolgt werden können.
Audioaufzeichnungen vor Ort oder des Streams sind nicht zulässig, sofern der Vorstand die Zulässigkeit nicht mehrheitlich beschließt.
===4. Sitzungsleitung===
Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den Vorstandsvorsitzenden eröffnet. Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein.
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