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===3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss===
Interessierte Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Sie werden vorab, wie oben angegeben, informiert. Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Landesvorstandes zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die gleichen Regeln.<br>
Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss veröffentlich veröffentlicht werden.
====3(a) Online-Übertragung und Aufzeichnung====