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Vorstand/Antrag/2010.27

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__NOTOC__
== Antrag 2010.27 ==
===Antrag zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Kreisverbandes MOL===
====Antragstext====

Der Landesvorstand möge in seiner Verpflichtung aus § 11 (3) PartG
unverzüglich dafür Sorge tragen, das die Handlungsfähigkeit des
Kreisverbandes Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland in vollem
Umfang wieder hergestellt wird.

====Begründung====

Begründung aus Sicht des Antragstellers.

Das "Urteil" des Landesschiedsgerichtes, mit der Nr. LSG-BB-2010-1,
gegen den Kreisverband Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland
ist rechtswidrig.

In dem Urteil unter Leitung des vorsitzenden Richters Sebastian Krone
beschloss das Landeschiedsgericht Brandenburg wie folgt:

[...]

1. Der Kreisparteitag des Kreisverbandes Märkisch-Oderland(KV MOL) im
Landesverband Brandenburg (LV Brandenburg) der Piratenpartei Deutschland
(PIRATEN) vom 31.03.2010 war nicht beschlussfähig.

2. Wahlen und Beschlüsse können keine Wirkung entfalten.

3. Der Vorstand bleibt bis zur Feststellung der Rechtskräftigkeit des
Urteils im Amt.

[...]

Die Neuwahl des Kreisvorstandes wurde erforderlich, weil der
Kreiskassierer zurückgetreten ist und der Kreisvorstand ohne
Kreiskassierer nicht handlungsfähig ist.

Durch das "Urteil" Nr. LSG-BB-2010-1 wurde die Neuwahl des neuen
Kreisvorstandes vom 31.03.2010 aufgehoben. Der bis zum 31.03.2010
amtierende Vorstand bleibt damit wie auch unter Punkt 3. festgelegt so
lange im Amt bis die Rechtskräftigkeit des "Urteils" eintritt. (Siehe
hierzu auch § 6 (4) Satz 3 Kreissatzung des Kreisverbandes
Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland)

Gegen dieses "Urteil" wurde durch den Kreisvorstand Märkisch-Oderland
Widerspruch beim Bundesschiedsgericht eingelegt. Dadurch erlangt das
"Urteil" bislang keine Rechtskraft. Die kommissarische Kreisvorsitzende
Petra Wirth ist angehalten, weiterhin die Geschäfte des Kreisverbandes
zu führen.

Dieses ist nicht zulässig (siehe hierzu auch § 6 (8) Kreissatzung des
Kreisverbandes Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland), das
"Urteil" Nr. LSG-BB-2010-1 ist rechtswidrig. Das Landeschiedsgericht war
nicht berechtigt, in geheimer Tagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
die weitere kommissarische Führung des Kreisverbandes ohne
Kreiskassierer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung
der Piratenpartei Deutschlands anzuordnen. Vielmehr hätte es einen
Schiedsspruch zur gütlichen Einigung auf Grundlage geltender Gesetzte
und der Satzung der Piratenpartei Deutschland erlassen müssen.

Es wird gebeten den Antrag mit besonderer Dringlichkeit zu behandeln, da
laut Aufforderung vom 14.08.2010 durch den Landesschatzmeister Eik
Wassberg, der Kreisverband Märkisch-Oderland bis spätestens 31.08.2010
einen Rechenschaftsbericht vorzulegen hat. Dieses ist aber ohne die
Besetzung des Amtes des Kreiskassierers schlichtweg nicht möglich.
Dadurch kann sich eine Verletzung der gemäß § 23 PartG bestehenden
Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung ergeben.

Auf § 280 BGB i.V.m. § 31 und § 31a BGB wird vorsorglich verwiesen.

Gezeichnet:

Johannes Wirth

===Antragssteller===

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===Unterstützer===
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