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Vorstand/Antrag/2010.27

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Antrag 2010.27

Antrag zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Kreisverbandes MOL

Antragstext

Der Landesvorstand möge in seiner Verpflichtung aus § 11 (3) PartG unverzüglich dafür Sorge tragen, das die Handlungsfähigkeit des Kreisverbandes Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland in vollem Umfang wieder hergestellt wird.

Begründung

Begründung aus Sicht des Antragstellers.

Das "Urteil" des Landesschiedsgerichtes, mit der Nr. LSG-BB-2010-1, gegen den Kreisverband Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland ist rechtswidrig.

In dem Urteil unter Leitung des vorsitzenden Richters Sebastian Krone beschloss das Landeschiedsgericht Brandenburg wie folgt:

[...]

1. Der Kreisparteitag des Kreisverbandes Märkisch-Oderland(KV MOL) im Landesverband Brandenburg (LV Brandenburg) der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) vom 31.03.2010 war nicht beschlussfähig.

2. Wahlen und Beschlüsse können keine Wirkung entfalten.

3. Der Vorstand bleibt bis zur Feststellung der Rechtskräftigkeit des Urteils im Amt.

[...]

Die Neuwahl des Kreisvorstandes wurde erforderlich, weil der Kreiskassierer zurückgetreten ist und der Kreisvorstand ohne Kreiskassierer nicht handlungsfähig ist.

Durch das "Urteil" Nr. LSG-BB-2010-1 wurde die Neuwahl des neuen Kreisvorstandes vom 31.03.2010 aufgehoben. Der bis zum 31.03.2010 amtierende Vorstand bleibt damit wie auch unter Punkt 3. festgelegt so lange im Amt bis die Rechtskräftigkeit des "Urteils" eintritt. (Siehe hierzu auch § 6 (4) Satz 3 Kreissatzung des Kreisverbandes Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland)

Gegen dieses "Urteil" wurde durch den Kreisvorstand Märkisch-Oderland Widerspruch beim Bundesschiedsgericht eingelegt. Dadurch erlangt das "Urteil" bislang keine Rechtskraft. Die kommissarische Kreisvorsitzende Petra Wirth ist angehalten, weiterhin die Geschäfte des Kreisverbandes zu führen.

Dieses ist nicht zulässig (siehe hierzu auch § 6 (8) Kreissatzung des Kreisverbandes Märkisch-Oderland der Piratenpartei Deutschland), das "Urteil" Nr. LSG-BB-2010-1 ist rechtswidrig. Das Landeschiedsgericht war nicht berechtigt, in geheimer Tagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit die weitere kommissarische Führung des Kreisverbandes ohne Kreiskassierer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der Piratenpartei Deutschlands anzuordnen. Vielmehr hätte es einen Schiedsspruch zur gütlichen Einigung auf Grundlage geltender Gesetzte und der Satzung der Piratenpartei Deutschland erlassen müssen.

Es wird gebeten den Antrag mit besonderer Dringlichkeit zu behandeln, da laut Aufforderung vom 14.08.2010 durch den Landesschatzmeister Eik Wassberg, der Kreisverband Märkisch-Oderland bis spätestens 31.08.2010 einen Rechenschaftsbericht vorzulegen hat. Dieses ist aber ohne die Besetzung des Amtes des Kreiskassierers schlichtweg nicht möglich. Dadurch kann sich eine Verletzung der gemäß § 23 PartG bestehenden Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung ergeben.

Auf § 280 BGB i.V.m. § 31 und § 31a BGB wird vorsorglich verwiesen.

Gezeichnet:

Johannes Wirth

Antragssteller

Nixus Minimax

Unterstützer