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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.9

971 Bytes hinzugefügt, 22:47, 31. Aug. 2010
Die Seite wurde neu angelegt: „Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als § 10 (4) beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Co…“
Der Kreisparteitag möge folgenden Absatz als [[Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 10|§ 10 (4)]] beschließen und in der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus ergänzen. Des Weiteren soll die Überschrift des Paragraphen von "Finanzen" zu "Finanzen / Datenschutz" abgeändert werden.

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'''(4)''' Jedes Mitglied, das mit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt und/oder beauftragt ist, muss eine schriftliche Datenschutzerklärung abgeben. Den Inhalt bestimmt die verantwortliche Stelle.
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-
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'''Begründung:''' Es ist dringend notwendig, dass sichergestellt wird, dass alle Personen die im Kreisverband mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, eine Verpflichtung auf Einhaltung des Datenschutzes gemäß § 5 BDSG abgeben.

'''Antragssteller:''' --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 22:47, 31. Aug. 2010 (CEST)

[[Kategorie:Cottbus Kreisparteitag 2010.1]]
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