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Cottbus/Antrag/SÄA-2010.13

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__NOTOC__
'''[[Cottbus/Treffen/Kreisparteitag_2010.1|Kreisparteitag 2010.1]]''' | [[Cottbus/Antrag/KPT_2010.1|Antragsübersicht]]


Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des [[Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 6|§ 6 (4)]] der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

{{GreyBox2|1=Neue Version|2=
'''(4)''' Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit {{ADD|mindestens einmal im Kalenderjahr}} gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
}}

{{GreyBox2|1=Alte Version|2=
'''(4)''' Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit {{DEL|für eine Amtszeit von einem Jahr}} gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur {{DEL|satzungsmäßigen}} Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
}}


'''Begründung:''' Festlegung der Amtszeit auf ein Jahr ist unflexibel


'''Antragssteller:''' --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:26, 9. Sep. 2010 (CEST)

[[Kategorie:Cottbus Kreisparteitag 2010.1]]
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