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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.33

338 Bytes hinzugefügt, 00:38, 17. Sep. 2010
Anmerkung
===2010.33.2 Technik - Blogsystem frei zugänglich===
Mein Abstimmungsverhalten: Dafür [[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]
 
 
----
 
Anm.: <br />
§ 202a StGb - Ausspähen von Daten<br />
 
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
8.057
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