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§ 9...
(4) Spätestens 7 Tage vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller, gegebenenfalls nach § 15 Abs 2 ergänzter, Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut auf der Homepage des Landesverbandes Brandenburg zu veröffentlichen. Auf genauere Beschreibungen, Anträge und Entwürfe wird direkt verlinkt. Die verlinkten Unterseiten müssen sich auf den Web- oder Wikiseiten von piratenbrandenburg.de befinden und erhalten eine geeignete Kennzeichnung. Werden im Wiki Kandidatenlisten aufgestellt, so sollen sie direkt auf die Seite der vorläufigen Tagesordnung bzw die passende Unterseite verlinkt werden.
(5) Sofern dies geboten ist, enthält die vorläufige Tagesordnung nach Abs 1 zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten eine kurze Beschreibung der zu behandelnden Angelegenheiten. Bei Wahlen enthält sie die genaue Bezeichnung der Ämter oder Listenplätze und deren Anzahl; ist hierzu eine Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis.
*§ 15 Anträge und Rederecht
(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie fünf Wochen vor Tagungsbeginn des kommenden Parteitages einzureichen.
(2) Anträge auf Ergänzung der vorläufigen Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor Tagungsbeginn einzureichen. Im Lichte (? - sehr poetisch) des § 9 Abs 4 muss eine zeitnahe, angemessene Vorbefassung durch die Mitglieder möglich erscheinen. Bei außergewöhnlichem Umfang oder außergewöhnlicher Komplexität können sie durch einstimmigen Vorstandsbeschluss zurückgewiesen werden. Die Zurückweisung ist zu begründen.
(3) Anträge zur Tagesordnung können auf dem Parteitag jederzeit gestellt werden. Sie können die Änderung oder Ergänzung zugelassener Anträge oder die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte betreffen. Sonstige später gestellte Anträge können mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Anwesenden behandelt werden.
(4) Ein Antrag nach Abs 1 und 2 gilt als eingereicht, wenn er per E-Mail in Textform dem Vorstand zugegangen ist. Die E-Mail-Adresse des Vorstandes wird auf piratenbrandenburg.de veröffentlicht. Im Übrigen können Anträge formfrei gestellt werden. Sie sollen vom Antragsteller zusätzlich im Landeswiki veröffentlicht werden.
(5) Durch Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Sonstige Anträge sowie Sachanträge auf dem Landesparteitag können keine Satzungs- oder Programmänderungen neu eingebracht werden. Sinnerhaltende oder redaktionelle Anpassungen fristgemäß eingereichter Satzungs- oder Programmänderungsanträgen sind zulässig.
(6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht der freien Rede. Der Versammlungsleiter gewährleistet, dass jeder Pirat des Landes ausreichend Gehör findet. Näheres wird in der Geschäftsordnung geregelt. Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Mitglieder der Bundes- und aller Landesorgane der Piratenpartei Deutschland.
§ 26 Satzung und Programm
(1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.
(2) Zu Parteitagen mit verkürzter Ladungsfrist sind Änderungen der Satzung ausgeschlossen.
(3) Die Absätze 1 bis 2 finden auch auf Programmänderungen des Landesverbands Brandenburg Anwendung.
*§ 17 Der Landesvorstand