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Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

935 Bytes hinzugefügt, 21:10, 23. Dez. 2010
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:* ALT: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.
:* NEU: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.
 
* Änderung 05 - § 7 (1)
:* ALT: Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Die Piraten machen von ihrem Stimmrecht Gebrauch, indem sie ihre Stimmkarte hochzeigen. Der Wahlleiter ermittelt nacheinander die Zahl der Für- und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen.
:* NEU: Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als "Ja" und "Nein" gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Der Wahlleiter ermittelt die Zahl der Für- und Gegenstimmen.
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====§ 7 Abstimmung====
(1) Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Die Piraten machen von ihrem Stimmrecht GebrauchFür offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als "Ja" und "Nein" gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, indem sie ihre es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte hochzeigenzu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Der Wahlleiter ermittelt nacheinander die Zahl der Für- und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen.
(2) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel sehen die Ankreuzmöglichkeiten ja, nein und Enthaltung vor. Stimmzettel, bei denen der Wille des Wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind ungültig.
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