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Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

3.366 Bytes entfernt, 16:50, 27. Dez. 2010
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<div style="border:1px solid #000; background-color:#ff0000; padding:0.2em 0; margin: 5px 5px 0; font-size:120%; font-weight:bold; color:#FFF; text-indent:0.5em;">HINWEIS</div>
<div style="border:1px solid #000; border-top: 0; background-color: #ffff00; margin: 0 5px 5px; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em; font-size:110%;">
Hier erarbeitet [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung zum Landesparteitag 2011.1. Diese wird sich nur in wenigen Punkten (z. B. Korrektur Rechtschreibfehler, Anpassung Stimmkarten, ...) von der bestehenden Geschäftsordnung unterscheiden.
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<div style="border:1px solid #000; background-color:#FF8800; padding:0.2em 0; margin: 5px 5px 0; font-size:110%; font-weight:bold; color:#FFF; text-indent:0.5em;">Inhaltliche Änderungen im Überblick</div>
<div style="border:1px solid #000; border-top: 0; background-color: #FFE1BF; margin: 0 5px 5px; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
* Änderung 01 - § 1 (2):* ALT: Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte.:* NEU: Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten und einen Stimmzettelblock. * Änderung 02 - § 2 (1):* ALT: Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.:* NEU: Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarten bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht. * Änderung 03 - § 2 (2):* ALT: Ein Pirat, der die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzutretende Piraten haben das Recht, akkreditiert zu werden.:* NEU: Ein Pirat, der die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarten und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzutretende Piraten haben das Recht, akkreditiert zu werden. * Änderung 04 - § 4 (3):* ALT: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.:* NEU: Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird. * Änderung 05 - § 7 (1):* ALT: Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Die Piraten machen von ihrem Stimmrecht Gebrauch, indem sie ihre Stimmkarte hochzeigen. Der Wahlleiter ermittelt nacheinander die Zahl der Für- und Gegenstimmen sowie der Enthaltungen.:* NEU: Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als "Ja" und "Nein" gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt. Der Wahlleiter ermittelt die Zahl der Für- und Gegenstimmen.''folgt''
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(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten und einen Stimmzettelblockeine Stimmkarte.
(3) Auf Anfrage des Versammlungsleiters oder des Wahlleiters teilen sie die Anzahl anwesender, stimmberechtigter Piraten mit.
====§ 2 Betreten und Verlassen der Versammlung====
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarten Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
(2) Ein Pirat, der die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarten Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzutretende Piraten haben das Recht, akkreditiert zu werden.
====§ 3 Versammlungsleiter====
(2) Mehrere Protokollführer sollen ein gemeinsames Protokoll ausfertigen.
(3) Das Protokoll wird durch Unterschrift des oder der Protokollführer, des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und mindestens zwei Mitgliedern des amtierenden Landesvorstandes beurkundet. Wird ein Wahlleiter gewählt, so fertigt er ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern durch Unterschrift zu beurkunden ist und dem Versammlungsprotokoll beigefügt wird.
(4) Ein Abschrift in Textform ist binnen einer Woche im Wiki der Brandenburgischen Piraten zu veröffentlichen.
====§ 7 Abstimmung====
(1) Es wird grundsätzlich offen abgestimmt. Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als "Ja" und "Nein" gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragtDie Piraten machen von ihrem Stimmrecht Gebrauch, es ist die jeweils gewünschte indem sie ihre Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählthochzeigen. Der Wahlleiter ermittelt nacheinander die Zahl der Für- und Gegenstimmensowie der Enthaltungen.
(2) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit Stimmzetteln abgestimmt. Die Stimmzettel sehen die Ankreuzmöglichkeiten ja, nein und Enthaltung vor. Stimmzettel, bei denen der Wille des Wählenden nicht ausdrücklich erkennbar ist, sind ungültig.
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