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Potsdam/Satzungsentwurf/2010-11-07

157 Bytes entfernt, 20:11, 1. Feb. 2011
K
§ 7 Der Stadtparteitag
'''<u>(11a) Ferner wählt der Stadtparteitag zwei Kassenprüfer für ein Jahr, die die notwendigen Unterlagen unterjährig zu prüfen haben. Der Kassenwart stellt diese den Kassenprüfern auf Anforderung zur Verfügung.</u>'''
'''Der <s>Der Kassierer</s> <u>Kassenwart</u> stellt <u>den</u><s>dem Kassen-</s><u>Rechnungs</u>prüfer<u>n</u> Kassenprüfer die notwendigen Unterlagen mindestens zwei Wochen vorher zur Verfügung. <u>Die Rechnungsprüfer haben das Recht, die notwendigen Unterlagen unterjährig zu prüfen.</us>'''
(12)Über den Stadtparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung und mindestens 3 Mitgliedern des Stadtvorstandes unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei
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