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K
→§ 6 Der Stadtvorstand
'''(7)Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u. a. Regelungen zu:'''
'''a) Aufgaben und Kompetenzen <s>der Vorstandsmitglieder</s> <u>innerhalb des Vorstands</u>,'''
'''b) Dokumentation der Sitzungen,'''