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(9)Der Stadtvorstand ist gegenüber dem Stadtparteitag rechenschaftspflichtig.
'''(10) Sind weniger als drei Vorstandsmitglieder im Amt und/oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Kassenwarts unbesetzt sind, ist ein Parteitag einzuberufen und ein neuer Vorstand zu wählen.'''
'''Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.'''