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Vorstand/Protokolle/2011-02-25

Keine Änderung der Größe, 18:23, 26. Feb. 2011
K
Verteilung der Gelder im Landesverband
: für Landkreise in denen noch keine Gliederung gebildet worden ist, verbleiben die Gelder auf einem "virtuellen Konto", die Beauftragten der Landkreise können über diese Gelder für konkrete Aktionen auf Antrag an den Landesvorstand verfügen. ein Rechtsanspruch besteht dabei nicht. Am Ende des Kalenderjahres, fließen diese Mittel endgültig in den Haushalt des Landesverbandes ein.
Der Stichtag der Ermittlung der Mitgliederanzahl ist der Tag des Beschlusses. Die Stimmberechtigung ist dabei unerheblich.
 
Von Geld aus der Parteienfinanzierung bleiben abzüglich des AG-Budgets und der anderen Gliederungen rund 20.000€ für den Landesverband und die Untergliederungen selbst.
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