1.207
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 5 Organe des Landesverbandes
:(1) Organe des Landesverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand
:(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird. --§ 2 Abs 1 S 2 SGO(+)__
==''2. Unterabschnitt - Die Hauptversammlung'' ==