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* Bitte folgendes auch zu beachten: Steuerlich abzugsfähig sind Mitgliedsbeiträge und Spenden.
* Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die eine Zuwendung empfangen hat und zur Erteilung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, hat dem Spender auf Verlangen grundsätzlich die Bestätigung unter Verwendung der vorgeschriebenen Muster zu erteilen.
* bei Bei Zuwendungen unter 200€ muss keine separate Zuwendungsbestätigung erstellt werden, es genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes* Wer gern eine Zuwendungsbestätigung für seine Spende ausgestellt haben möchte, wendet sich bitte an den amtierenden [[Vorstand|Schatzmeister]]
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