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→GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
==== GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung" ====
Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. <u>Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes einzelne Ressort einzeln anschreiben muss. </u> <s>Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. </s> <u> Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden.</u>
<u>In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen.</u>
<s>Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. </s>Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.
Link: http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=4740
Diskussion, ob der Hinweis auf Schutz der personenbezogenen Daten, informationelle Selbstbestimmung entfallen kann (Wiederholung). Geteilte Meinung. GgRessortprinzipf. Ressortprinzip Antragsteller nachfragen. (time passes) Überwiegende Meinung ist, daß der Passus notwendig bleiben sollte.
Anmerkung: es sollte ein eigenes Modul zum Thema 'Software' angedacht werden.
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Anträge zur Thematik "Bildung und Wissenschaft"
==== Modul 06: Bildung und Wissenschaft ====