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===§ 7 Tagung===
*(2) Für die Verfahren Approval-- noch einmal prüfenVoting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, ob §§ Landessatzung die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für Regionalverband passen; Zahl die Berechnung der Anzahl der Wahlhelfer etcabgegebenen Stimmen maßgeblich.; Erfassung von Verweisungen innerhalb der Landessatzung der in Bezug genommenen §§
===§ 8 Aufgaben===
==''3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''==
===§ 11 Der Regionalvorstand===
:(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden,
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
:(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
:(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.*Evtl. sollten die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werden:(5) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
* Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto).:* ansonsten konsent.
(1) Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit. (2) Auf der Gründungsversammlung sind Satzungsänderungsanträge Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig; dies gilt auch im Falle . (3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale und regionale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale und regionale Themen können nur von der Erweiterung eines Stadt- oder Kreisverbandes Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. (4) <sup>1</sup>Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. <sup>2</sup>Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu einem Regionalverband. * konsent.
===§13 Spaltung in Kreisverbände ===
*grds. konsent. Nachfrage, ob noch Änderungsbedarf besteht.
===§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===