1.207
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 12 Satzung
===§ 12 Satzung ===
(1) Diese Satzung kann von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. (2) Auf der Gründungsversammlung sind Satzungsänderungsanträge ohne Einhaltung einer Frist zulässig; dies gilt auch im Falle der Erweiterung eines Stadt- oder Kreisverbandes zu einem Regionalverband.
*Diese Frage bleibt erst einmal offen.