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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-25

4.838 Bytes hinzugefügt, 22:22, 26. Mai 2011
Protokoll
[http://satzung.piratenpad.de/35 Arbeitspad]
==Teilnehmer:==*[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]*[[Benutzer:Bastian|Bastian]]*[[Benutzer:RicoB_CB|Rico]]*[[Benutzer:uk|UK]]
==Vorschlag Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
* …. Lars eröffnet die Sitzung um ….. 21:34 h
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers===
*2.1. …. Lars übernimmt die VL.
*2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.
:2.3. Tagesordnung wird ….. einstimmig beschlossen
===TOP 3 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung===
*erledigt.
===TOP 4 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände===
*Gesamtschau auf den [[AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_für_Regionalverbände|Satzungsentwurf]] und Glättung der offenen Fragen.
http://wiki.piratenbrandenburg.de/AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_f%C3%BCr_Regionalverb%C3%A4nde
*Gesamtschau ====§13 Spaltung in Kreisverbände====:(1) <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. <sup>2</sup>Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.:(2) <sup>1</sup>Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. <sup>2</sup>Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den [[AG_SatzungMitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.:(3) <sup>1</sup> Vor der Aufspaltung nimmt der Regionalparteitag die Tätigkeitsberichte des Vorstandes sowie das vollständige Vermögensverzeichnis - das vom Vorstand zu erstellen ist - entgegen und entscheidet nach Bericht der Prüfer iSd § 8 Abs 4 dieser Satzung über dessen Entlastung.<sup>2</sup> Danach ist der Vorstand aus seiner Tätigkeit entlassen.:(4) <sup>1</Dokumentesup>Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.<sup>2</Mustersatzung_für_Regionalverbände|Satzungsentwurf]] sup> Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und Glättung der offenen FragenAuflösungsbeschluss ist nichtig.
*konsent.
====§ 14 Abwicklung der Aufspaltung====
:(1)<sup>1</sup>Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.<sup>2</sup>Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. <sup>3</sup>Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.<sup>4</sup> Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. <sup>5</sup> Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
:(2) <sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. <sup>2</sup>Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
:(3) Die Verteilung erfolgt nach folgendem Schlüssel:
:*a) <s>Finanzmittel (Guthaben) </s>Forderungen, Barmittel und Verbindlichkeiten sind wie folgt zu teilen:
:1) Jeder Kreis- bzw. Stadtverband erhält zunächst 15% <s>des Guthabens</s> der Forderungen, Barmittel und <s>der </s>Verbindlichkeiten.
:2) Der restliche Teil wird analog der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der neuen Kreis- bzw. Stadtverbände verteilt.
:3) Die Verteilung der flüssigen Mittel hat zeitnah (bis spätestens 4 Wochen nach der Aufspaltung) zu erfolgen.
:*b) <sup>1</sup>Sachmittel sind nach Bruchteilen zu verteilen. <sup>2</sup>Der Wert nicht teilbarer Sachen ist nach billigem Ermessen zu schätzen. <sup>3</sup>Ergeben sich nach der Verteilung nicht teilbarer Sachen - die ggfls. durch Losentscheid zu verteilen sind - Wertunterschiede, so sind diese auszugleichen.<sup>4</sup> Käme es hierbei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen, werden die Gliederungen Miteigentümer des Sachmittels zu gleichen Teilen; im Falle von Streitigkeiten wird ein solches Sachmittel durch den Landesvorstand treuhänderisch verwaltet. <sup>5</sup>Beschließen die Mitgliederversammlungen der Gliederungen die Veräußerung eines solchen Sachmittels, so hat der Landesvorstand es zu veäußern und den Erlös zu gleichen Teilen an die Gliederungen zu verteilen.
:(4) <sup>1</sup>Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.<sup>2</sup>Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
*konsent.
===TOP 5 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben ===
Entwurf eines Satzungsänderungsantrages zum LPT 2011.2: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Anpassung_der_Anzahl_der_Ersatzrichter
Überarbeitung der Geschäftsordnung zum Regionalparteitag in CB notwendig!?
===TOP 6 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:*Die nächste Sitzung findet am **23.06.**.2011 um **21.00 h statt.:*AUSWEICHTERMIN: 21.06.2011, 22.00h*Die Sitzung wurde um ……h 22:50 h geschlossen.
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