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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-06-23

49 Bytes hinzugefügt, 14:45, 20. Jun. 2011
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Die als Voraussetzung für eine Aufspaltung vorgesehene Anzahl von 15 Mitgliedern je Kreis lässt sich durch spätere Satzungsänderung abändern. Diese Zahl beruht letztlich auf der Fragestellung, ab welcher Mitgliederzahl von einer selbständig agierenden funktionierenden Gliederung ausgegangen werden kann. Die AG Satzung wollte diese Frage – die letztlich eine schlichte Prognoseentscheidung ist – nicht offen lassen, da bei dieser Form der Rechtsgestaltung regelmäßig ein vollständiges Konzept erwartet wird.
===TOP 4 - folgt -Vorbereitung Parteitag in Cottbus === * Verschmelzungsvertrag
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