1.207
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| Paragraph = §21 (4)
| Antragstext =
Der Landesparteitag möge beschließen,
:1. in § 21 Absatz 4 der Landessatzung werden die Worte "einem Ersatzrichter" gestrichen und durch die Worte "zwei Ersatzrichtern" ersetzt.
:2. der Absatz 5 des § 21 der Landessatzung wird ersatzlos gestrichen.
| Begründung =
Die Bestimmungen sind aufgrund der neuen Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung anzupassen bzw. entbehrlich.
'''Alt:''' (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und einem Ersatzrichter zu besetzen.
'''Neu:''' (4) Der Landesparteitag kann beschließen, das Schiedsgericht nur mit drei Richtern und '''zwei Ersatzrichtern ''' zu besetzen.
| Typ = Satzungsänderungsantrag