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Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-11-04

13 Bytes entfernt, 13:03, 23. Aug. 2011
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Das SG soll sich gem. [http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_2_-_Schiedsgericht § 2 Abs 5] eine GO geben:
Diese soll insbesondere Regelungen enthalten über: :1. die zugelassenen Wege für die Kommunikation mit dem Schiedsgericht (einschließlich Festlegung der zugelassenen Datenformate) :2. die Beratungen des Schiedsgerichts, insbesondere deren Häufigkeit und Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit :3. die Medien für die Sitzungen des Schiedsgerichts und für die Dokumentation der Verfahren :4. die Aktenführung des Schiedsgerichts, insbesondere die Aktenzeichen für die verschiedenen Verfahrensarten und die Sicherung gegen unberechtigten Zugriff :5. die Einladung zu mündlichen Anhörungen und deren Ablauf und Dokumentation. :6. die Art und Weise der Dokumentation von Entscheidungen des Schiedsgerichts
===TOP 4 Reihenfolge Ersatzschiedsrichter ===
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