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→§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
==== § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder ====
:(1) Die grundlegenden Rechte und Pflichten sind in der Bundessatzung geregelt.
:(2) Jedes Mitglied hat auf der Hauptversammlung und in öffentlichen Vorstandssitzungen das Recht der freien Rede. <sup>2</sup>Die Bemessung der Redezeit wird durch die Geschäftsordnung des jeweiligen Organs geregelt.
:(3) Jedes Mitglied hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen.
:(4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder ist in § 3 Absatz 4 der Landessatzung abschließend geregelt.