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Benutzer:Veit/Arbeitsspeicher/Satzung

Keine Änderung der Größe, 12:27, 29. Okt. 2011
K
§ 5 Organe des Regionalverbandes
:(1) Organe des Regionalverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Regionalvorstand.
:(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird.
:(3) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 0216.0712.2011.
=== ''Unterabschnitt 1 - Die Hauptversammlung'' ===
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