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Vorstand/Antrag/2011-034

24 Bytes entfernt, 11:47, 25. Nov. 2011
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==== Art. 3.2: Anträge an den Landesvorstand ====
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Landesverbandes schriftlich per Post , Fax oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.
(2) Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg und Vorstandsmitglieder übergeordneter Gliederungen der Piratenpartei Brandenburg. Alle Anträge müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen.
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