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Art. 3.1.(2) ändern in:<br>
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste(n) des Landesverbandes und das Landeswiki.
:* In Anbetracht der Diskussion um die Anträge 2011-035 und 2011-038, und ohne eine Entscheidung voraus zu nehmen, braucht keine neue Behandlung der GO stattfinden.
Art. 3.2(1) ändern in:<br>
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche, Anfragen und Anträge entgegen.
Art. 3.1.(2) ändern in:<br>
(2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste(n) des Landesverbandes und das Landeswiki.
:* In Anbetracht der Diskussion um die Anträge 2011-035 und 2011-038, und ohne eine Entscheidung voraus zu nehmen, braucht keine neue Behandlung der GO stattfinden.
Art. 3.2(1) ändern in:<br>
(1) Der Landesvorstand nimmt Wünsche, Anfragen und Anträge entgegen.