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Art.: 3.7 Rederecht
Ein Rederecht würde ich nur für alle Vorstandsmitglieder explizit einräumen und das Rederecht für alle anderen dem Versammlungsleiter überlassen. Der Vorstand würde wurde gewählt, weil die Mitglieder den Gewälten vertrauen. (Bis zur nächsten Wahl.) Sonst könnte es möglicherweise zu Zuständen, wie auf dem BPT kommen. Dann könnte eine Vorstandssitzung auch mal mehrere Tage dauern. Es gibt immer Mitglieder, die gerne und lange reden.
Art.: 4 Tätigkeitsbericht