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Bundestagswahl 2013/Kandidaten/FAQ

1.570 Bytes hinzugefügt, 15:47, 14. Feb. 2012
Fragen & Antworten
#* Ja, die Aufstellung einer Person als Direkt- und zugleich auch als Listenkandidat für eine Partei ist uneingeschränkt möglich.--[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 14:01, 13. Feb. 2012 (CET)
# Angenommen die Piratenpartei bekommt bei den Wahlen 5%, in Brandenburg erreichen die Piraten jedoch nur 3%. Ziehen in dem Fall 5% oder 3% der Brandenburger Piraten in den Bundestag ein?
#*Die Sitzverteilung richtet sich nach dem in § 6 BWahlG niedergelegten Berechnungsverfahren ( Diese Norm war und ist erneut Gegenstand von Verfassungsbeschwerden, in denen es im Kern um die Überhangmandate geht).
 
:''Verkürzte Darstellung:''
 
:Nach der derzeitigen Fassung werden zunächst anhand der Wahlbeteiligung (Wählerzahl) in den einzelnen Bundesländern, die Anzahl der jedem Bundesland zukommenden Sitze im Bundestag ermittelt (sog. „Oberverteilung“).
:Anhand der erhaltenen Zweitstimmen je Landesliste (der Parteien im Land) werden die zuvor errechneten dem Bundesland zukommenden Sitze auf die Landesverbände der Parteien verteilt (sog. „Unterverteilung“).
 
:Verbleibende „Reststimmen“ werden nach dem Verfahren in § 6 Abs 2a BWahlG verteilt.
 
:Man könnte also sagen, dass für den Einzug der Brandenburgischen Piraten in den Bundestag das Ergebnis der Bundespartei im Wesentlichen nur im Hinblick auf die 5 %-Klausel (die am Bundeswahlergebnis anknüpft) von Bedeutung ist. Das Erringen von Mandaten richtet sich in erster Linie nach dem „Landesergebnis“ - also den 3 % in der Frage.
 
:''Grobe Rechnung(1):''
 
:Wenn man die Daten der Bundestagswahl von 2009 zugrundelegt, entspräche ein Ergebnis von 3 % etwa 42759 Stimmen, woraus sich ein Zahlenbruchteil größer 0,5 ergäbe. Wenn man weiter unterstellt, dass die Divisoren nicht heraufgesetzt werden müssen, würde es bei 3 % im Land knapp für einen Sitz reichen. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 15:47, 14. Feb. 2012 (CET)
 
:''(1) vorbehaltlich genauer Berechnung''
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