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Bearbeitungen
Änderungen
→§ 14 Inkrafttreten
== Abschnitt 4 - ''Schlussbestimmungen'' ==
==== § 14 Inkrafttreten ====
:(1) Diese Satzung tritt am 28'''XX.01XX.2012 XXXX''' in Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
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