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Innere Sicherheit

2.561 Bytes hinzugefügt, 15:36, 25. Mär. 2012
Positionierung: Entwurf eines neuen Positionspapiers zur Identifikation und Legitimation von Polizisten
==== Positionierung ====
Die Gründe für die Kennzeichnungspflicht im geschlossenen Einsatz sind uns spätestens seit der Demonstration "Freiheit statt Angst" 2009 und Stuttgart 21 bekannt (und werden auch im Positionspapier angeführt). Eine Kennzeichnung auch während des "normalen" Dienstes sollte aus ähnlich gelagerten Gründen, aber auch schlicht deswegen erfolgen, um mehr Bürgernähe zu erzeugen. Die wenigsten Bürger kennen den Unterschied zwischen einem Polizeimeister und einem Polizeioberkommissar (geschweige denn die entsprechenden Amtsbezeichnungen überhaupt), was schon in der Ansprache des einzelnen Beamten zu Hindernissen der Kommunikation führt. Überhaupt wirkt eine Kommunikation "auf Augenhöhe" (Name gegen Name, statt Name gegen Uniform) deeskalierend. Weiterhin sollte sich ein Polizist auf Verlangen grundsätzlich ausweisen, legitimieren müssen. Dies einerseits, weil auch von Maßnahmen Unbetroffene ein legitimes Interesse an Klarstellung des Status des entsprechenden Beamten haben können, andererseits zum weitergehenden Schutz des Betroffenen. So könnten z.B. Zeugen einer rechtswidrigen Maßnahme eine Legitimierung des Beamten einfordern.
 
==== Entwurf eines neuen Positionspapiers ====
<blockquote style="border: 1px blue solid; padding: 2em;">
Identifikation und Legitimation von Polizeibeamten
 
Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland fordert eine umfassende Identifikations- und Legitimationspflicht für Polizeibeamte!
 
Die PIRATEN sehen die Polizei als unverzichtbares Fundament der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Freiheit kann sich nur dann wirklich entfalten, wenn sie auch geschützt wird, auch und gerade von der Polizei. Dem Bild des Polizisten als "Freund und Helfer" entspricht es daher auch, wenn er in seinem normalen Dienst bei einem Namen ansprechbar ist. Das (freiwillige) Tragen eines Namensschildes an der Uniform führt einerseits dazu, dass der Polizist auch als einzelner Mensch und Bürger wahrgenommen wird, andererseits ermöglicht es eine einfache, direkte Kommunikation auf Augenhöhe. Diese Bürgernähe wirkt deeskalierend. Sowohl den Bürgern als auch den Polizisten wird damit der Umgang miteinander erheblich vereinfacht.
 
Die weitreichenden Befugnisse von Polizeibeamten im Einsatz bedingen aber auch eine schärfere Kontrolle ihrer Ausübung durch Vorgesetzte und die Öffentlichkeit. Vertrauen in die Polizei als kann nur dann entstehen, wenn der einzelne Polizist nicht nur Rechte hat, sondern auch Pflichten gegenüber jedem Einzelbürger unterliegt. Dazu gehört nach Ansicht der PIRATEN auch die Pflicht, sich jedem Bürger gegenüber auf Verlangen als Polizist auszuweisen und sein Handeln damit zu legitimieren. So wird nicht nur der Betroffene einer Maßnahme geschützt, sondern auch der Zivilgesellschaft die Möglichkeit gegeben, sich einerseits des Schutzes von tatsächlichen Polizisten zu versichern, andererseits auch eine Verfolgung von rechtswidrigem Handeln von Polizeikräften einzuleiten.
 
Nach Ansicht der PIRATEN muss schließlich jeder einzelne Polizist während seines Einsatzes zu jeder Zeit eindeutig identifizierbar sein! Das kann im Dienst durch das Tragen eines Namensschildes, im "geschlossenen Einsatz" zumindest aber durch das offen sichtbare Tragen einer eindeutigen Nummer geschehen. Die Zuordnung der Nummer zu dem Polizisten, der sie zum fraglichen Zeitpunkt trug, muss den Strafverfolgungsbehörden möglich sein. Diese Lösung trägt einerseits dem Interesse aller Bürger Rechnung, Fehlverhalten und Straftaten während des Einsatzes von Polizisten im Nachhinein effektiv ahnden zu können, andererseits schützt sie die Persönlichkeitsrechte des Polizisten.
</blockquote>
=== Öffentliche Überwachung (Positionspapier 06) ===
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