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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

10 Bytes hinzugefügt, 11:50, 15. Apr. 2012
Satzung
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Tod oder durch Ausschluss.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Über den Ausschluss entscheidet der Kreisvorstand schriftlich zu erklärennach Anhörung des Mitgliedes.
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