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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

1 Byte hinzugefügt, 11:55, 15. Apr. 2012
Satzung
(2) Der Ausschluss erfolgt bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Satzung oder die Bestrebungen des Kreisverbandes.
(3) Über den Ausschluss entscheidet der Kreisvorstand nach Anhörung des MitgliedsMitgliedes.
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