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Bearbeitungen
Änderungen
→Satzung
(5) Die Beiträge der Mitglieder werden zwischen Kreisverband und Ortsverband aufgeteilt. Das Aufteilungsverhältnis wird durch Beschluss des Kreisparteitages festgelegt.
'''§ 11 Auflösung des Kreisverbandes'''
Die Auflösung kann nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Kreisparteitages beantragt werden. Dieser Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vor zu legen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu.
§ 12 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt einen Tag nach der Versammlung, auf der sie beschlossen wurde, in Kraft.
(2) Änderungen dieser Satzung treten am Tag nach dem beschließenden Kreisparteitag in Kraft.
Luckenwalde, Ortsteil Kolzenburg, ......2012
(Unterschriften)
..........
(Vorsitzender des Kreisverbandes Teltow-Fläming)
Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Teltow-Fläming
ggf. weitere Vorstandsmitglieder
......
...
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[[Benutzer:Elli|Elli]] 14:41, 15. Apr. 2012 (CEST)