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Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag

498 Bytes hinzugefügt, 16:01, 27. Apr. 2012
Diskussion
=== Diskussion ===
Bitte hier * Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das für wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und wider eintragenzu 30% auf den Regionalverband? ([[Benutzer:Exomania|Exomania]]):* Nein - die Satzung soll ja langfristig Gültigkeit behalten. Und da prinzipiell Ortsverbände gegründet werden können (siehe Satzung) sollten diese auch Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Solange es halt keine Ortsverbände gibt, fallen die Finanzmittel ohnehin automatisch der nächsthöheren Gliederung (hier: KV/RV) zu. Grüße --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 16:01, 27. Apr.2012 (CEST)
Wäre vllt eine weiter Regelung nicht sinnvoll, das wenn es (noch) keinen Orstsverband gibt die Verteilung zu 30% auf den Landesverband fallen und zu 30% auf den Regionalverband? ([[Benutzer:Exomania|Exomania]]) * Wir sollten in der Landessatzung die Verteilung der Gelder im Land nicht aus Sicht des Bundes, sondern aus Sicht des Landes sehen. Falls sich die Finanzordnung ändern sollte, sind wir vielleicht gezwungen, die Satzung entsprechend anzupassen. Ich werde einen Alternativantrag einbringen. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 13:08, 27. Apr. 2012 (CEST):* Ich wäre ja für 30% (LV) - 20% (SV/KV/RV) - 10% (OV) ... ;-) --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 16:01, 27. Apr. 2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
6.723
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