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Brandenburg ist eines der wenigen Länder, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch im Land Brandenburg möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen. Die PIRATEN Brandenburg wollen das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.
| Begründung = Wir haben kein Verbandsklagerecht