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Änderungen
→Artgerechte Tierhaltung:
* der Verbraucher muss dafür aber auch bereit sein, ca. 30% mehr zu zahlen. (ca. 4,-€ statt 2,99 € für das ½ Hähnchen)
* Sind diese Preise nicht beim Endverbraucher durchzusetzen, müssen vorrübergehende Ausgleichszahlungen diesen Weg absichern.
* Bei den Legehennen hat sich die Umstellung auf mehr Tierschutz bis zum Endverbraucherpreis durchgesetzt. == Großagrar-Industrieähnliche Betriebe:==
* Groß- Biogas-, Mast- und Zuchtanlagen müssen in Relation zu der Agrarstruktur der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst sein.
* Es sind alle emissionstechnischen Möglichkeiten auszuschöpfen.
* Der Gülle- und Substrat-Tourismus, muss unterbunden werden. Der Radius ist aus umwelttechnisch sinnvollen Gründen und einer sinnvollen CO2 Bilanz, auf maximal 50 km zu begrenzen.
* Die Einhaltung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Landwirtschaftlicher Flächen ist einzuhalten ( Fruchtfolge)
* Wer über das Mindestmaß hinaus, Rücksicht auf die Ökologie nimmt, soll zusätzlich gefördert werden.