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Vorstand/Antrag/2012-034

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{{Antrag
|nummer= Vorstand/Antrag/2012-034

|datum= 21.06.2012

|gliederung= KV OHV
|antragsteller= [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]

|termin= asap

|status= neu

|thema=

'''Nominierung der Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013 in den Wahlkreisen.'''

|antrag=

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:
:1.) Die Nominierung der Direktkandidaten für die Bundestagswahl 2013 erfolgt durch Wahlhandlungen der stimmberechtigten Mitglieder der Piratenpartei in den jeweiligen Wahlkreisen.
:2.) Die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 erfolgt nach der abgeschlossenen Nominierung des letzten Direktwahlkandidaten.
:3.) Die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste wird gestreamt. Soweit das Wahlgesetz es zulässt, wird in den Stadt-, Kreis- und Regionalverbänden die Möglichkeit geschaffen, den Wahlhandlungen dezentral zu folgen und Wahlhandlungen vorzunehmen. Sollte hier eine Rechtsunsicherheit bestehen, wird unverzüglich durch den Landesvorstand eine Anfrage beim Bundeswahlleiter gestellt. Dieser soll dazu Stellung nehmen, ob und unter welchen Bedingungen dezentrale Wahlhandlungen für die Nominierung der Kandidaten für die Landesliste zulässig sind.

|grund=

:Die Piratenpartei steht für Basisdemokratie. Wenn der weit überwiegende Teil der Mitglieder nicht an LPT oder BPT teilnimmt oder teilnehmen kann – in Neumünster waren es gerade mal knapp 5% der Mitglieder – müssen wir Wege finden, wie wir unserem Anspruch auf basisdemokratische Prozesse gerecht werden können.
:Nach dem Bundeswahlgesetz sollen die Kandidaten zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers grundsätzlich in einer Versammlung „der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder der Partei“ gewählt werden. Das bedeutet für Brandenburg, dass in jedem der zehn Wahlkreise unsere jeweiligen Direktkandidaten gewählt werden, um möglichst viele Brandenburger PIRATEN eine problemlose Teilnahme an diesen Wahlen zu ermöglichen.
:Die Kandidaten für die Landesliste werden anschließend auf einer Mitgliederversammlung gewählt.
:Die Vorgehensweise entspricht dem Bundeswahlgesetz und lässt eine höhere Beteiligung der Piratenbasis zu, als das bei einer einzigen zentralen Wahlversammlung der Fall wäre.

|bemerkung=

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

|mitzeichner=

# ???
# ...

|gegner=

# ???
# ...


}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2011-MM-DD|DD.MM.2011]]
-->

<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Antrag|2012]]
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