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→Argument 1
Antrag mach wenig Sinn, denn Dronabinol (THC als Tropfen oder Kapseln) ist natürlich für den medizinischen Gebrauch zulässig. Es unterliegt zwar dem Betäubungsmittelgesetz und damit strengen Regeln und die Kosten werden nur bei spezieller Begründung von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, darüber hinaus aber ist es definitiv verfügbar! Das Problem liegt eher in der Unwissenheit der behandelnden Ärzte.
*THC Pharm [http://www.thc-pharm.de]
*ACM [http://www.cannabis-med.org/index.php?tpl=page&id=62&lng=de]
*Onmeda [http://www.onmeda.de/gesund/medizin/cannabis-hanf-auf-rezept-35.html]
==== Argument 2 ====
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