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Benutzer Diskussion:Radrenner

3 Bytes hinzugefügt, 20:57, 27. Jun. 2012
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3. Jugendstrafrecht abschaffen – Erwachsenenstrafe ab 18 Jahre
Das Wahlalter wird immer mehr gesenkt. Derzeit auf 16 Jahre. Es gibt einen Führerschein auf Probe. Mit 17 Jahre darf man ein PKW mit einem Begleiter fahren. Begründung: Den Jugendlichen gibt man mehr Eigenverantwortung für ihr Verhalten, für ihre Reife und für ihre Weitsicht in ihrem Verhalten. Doch haben sie gegen Gesetze verstoßen, greift das Jugendstrafrecht, weil sie doch nicht so weit voraussehen können, um ihr Verhalten richtig einzuschätzen. Dies steht im Widerspruch.  Deshalb gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Das Wahlalter wird bei allen Wahlen auf 18 Jahre festgesetzt.
b) Der Führen von Kraftfahrzeugen (außer Mofas und E-Bikes) wird erst ab 18 Jahre erlaubt.
c) Das Jugendstrafrecht wird ab 18 Jahre in das Erwachsenenstrafrecht überführt.
 
Klarheit ist hier gefordert. Man kann auf einer Seite nicht Zugeständnisse machen, auf der anderen Seite aber diese Zugeständnisse nicht einfordern wollen.
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