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| Begründung = Tierärtzte und Tierschutzvereine bemängeln, dass viele sogenannte Kampf u. Listenhunde jahrelang im Tierheim bleiben, weil sie ungerechtfertigt für gefährlich gelten. Diese Hunde werden vorwiegend in Zwinger gehalten und isoliert. Hier ist bereits eine artgerechte Haltung und Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz nicht gewährleistet.
Die Haltung von Hunden wird in der Tierschutz- Hundeverordnung vom Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft vom 02.05.2001 (BGBl lS 838)geregelt.
http://www.mugv.brandenburg.de/v/lbsvet/TEILD/D1_4_14.PDF