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[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]
* Hm .. als Besitzer eines kleinen Uferstreifens eines absolut unbekannten Sees soll ich jetzt enteignet werden??? Unterstützen würde ich allein ein Vorkaufsrecht von Land und Gemeinden bei Grundstücken von allgemeinem Interesse. "Enteignung", das Thema sollte eigentlich überholt sein .. zumal in Brandenburg.
[[Benutzer:KAI24]]
*Grundsätzlich kann mann dem Antrag zustimmen. Allerdings ist zu bedenken das eventuell auch bauliche Maßnhmen verordnet werden können wenn Publikumsverkehr erlaubt wird.(z.B. Uferweg) wie mein Vorredener schon ansagte werde ich dann enteignet und dann als Anlieger für einen solchen Ausbau zur Kasse gebeten. Da müste man nochmal drüber nachdenken.LG KAI
==== Argument 1 ====