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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vermeidung von Tierversuchen

774 Bytes hinzugefügt, 15:29, 4. Jul. 2012
Diskussion
Antwort von [[Benutzer:andreas390|andreas390]] > Danke für Deinen Beitrag zur Diskussion. Ich sehe zunächst einmal keinen Grund für eine derartige Definition. Wenn du aber ein gutes Argument bzw. einen Formulierungsvorschlag dafür hast, dann immer her damit. Ich bin zur Ergänzung des Antrages bereit.
 
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]: Ich muss zugeben, ich hatte bisher keine Ahnung vom Thema. Jetzt habe ich mir aber doch mal das Tierschutzgesetz angeschaut, und finde dort eigentlich genau Deine Forderungen ( http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html, §7 und §8), oder? Z.B. "Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann." Außerdem muss jeder Versuch auch erst noch von einem Gremium, dem auch Angehörige von Tierschutzorganisationen angehören, genehmigt werden. Deshalb jetzt meine Frage: An welcher Stelle genau möchtest Du nachbessern?
 
==== Argument 1 ====
4.328
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