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Änderungen
→Argument 2
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Kdr|Kdr]]Kay Drews
| Titel = WP005 - Abschaffung der Kampfhundeliste in Brandenburg| Kurzbeschreibung = Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Änderung der Brandenburger Hundehalterverordnung und die Abschaffung der Kampfhundelisten und Listen für gefährliche Hunde ein. | Programm = ParteiprogrammWahlprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Gremium = LPT 2012.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2
| Nummer = (offen)WP005| Eingereicht = 09.07.2012
}}
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?--[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 15:30, 8. Jul. 2012 (CEST) Niedersachsen verfügt über keine Vorbildfunktion in diesem Bereich; einhergehend mit der (an sich richtigen) Abschaffung der Rasselisten dürfen keine Verschlechterungen für Besitzer anderer Hunde eingeführt werden. # [[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)# [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] (und für den konkurrierenden Antrag WP052)# [[Benutzer:Dreamman72|Frank Steinert]]# ?[[Benutzer:Thomas Kaiser|Thomas Kaiser]]# ...[[Benutzer:Steffen_EE|Steffen_EE]]
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
=== Diskussion ===
[[Benutzer:KAI24|KAI24]]
*Dein Antrag ist gennerell zu unterstützen. Bitte nochmal darüber nach denken eine Alternative zu präsentieren.
Denn für ungeübte Hundehalter sind Pitbul und Co(sowie Schäferhund und andere große Hunde) schwer zu halten und deswegen auch gefährlich, was auch zur abschiebung Abschiebung ins Tierheim führt.
Grüße Kai
# [[Benutzer:Kdr|Kdr]] Kay Drews
Lieber Kai, deshalb steht ja auch in meinem Antrag die Änderung nach dem niedersächsichen Hundehaltergesetz zu vollziehen. Bitte lesen:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Das bedeutet für jeden Hundehalter, egal welche Rasse er als Hund hält, besteht die Verpflichtung zur Ablegung eines Hundeführerscheins mit seinem eigenen Hund. Ich übrigens habe eine Altdeutsche Dogge, die setet auf keiner Kampfhundeliste, wiegt 70 Kg und ist im Schutzdienst ausgebildet. In falschen Händen wäre solch ein Hund in dieser Größe und mit der Kraft gefährlicher als jeder Pitbul , Schäferhund, Rotweiler ect.pp . Nur jetzt kann sich jeder eine Dogge holen, der keine Ahnung hat. Die Ablegung des Hundeführerscheins beinhaltet nicht nur die Eignung zum Führen des Hundes, sondern auch Wissen über artgerechte Haltung von Hunden und deren Rassen. Gefährlich sind nicht die Hunderassen, sondern deren unwissenden Halter. Grüsse von Kay
[[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)
Das ist ja toll, nein wirklich, eine Dogge und dann noch zum Schutzdienst ausgebildet?
Ich habe u.a. einen kaukasischen Schäferhund der wird Deiner Dogge mal im Vorbeigehen auf den Kopf spucken. Also jetzt mal im Ernst: Weder Doggen noch Kaukasen bildet man zum Schutzdienst aus, bei Kaukasen wird dringend abgeraten, bei Doggen ist es überflüssig und führt eher zu Gegenteiliges, ganz abgesehen davon, dass eine solche Ausbildung nicht hundefreundlich ist. Für die (notwendige) Kontrolle sind andere erzieherische Massnahmen wichtiger.
Mir ist nicht bekannnt, dass Doggen bei der Polizei Verwendung finden.
Einen Pitbul kenne ich nicht, vielleicht meinst Du Pitbull? Also, diese Hunde und der damit verbundene Rassekreis können in der Regel Erwachsenen nicht gefährlich werden, trotzdem schlimme, bzw. schlimmere Bissverletzungen hervorrufen als andere Hunde. Das Problem bei diesen Hunden ist, dass sie eine lebensgefährliche Gefahr für Kinder und anderen Hunden darstellen. Das liegt hauptsächlich an der Gebisskonstruktion und angezüchteten Verhaltensmuster. In Berlin gibt es riesige Hundeauslaufgebiete. Hunde ohne besondere Haltungsvorschriften können dort frei umher laufen. Hunde die ohne Leine nicht kontrolliert werden können stellen eine Gefahr für alle anderen Benutzer und ihren Hunden dar.
Dass Hundehaltung immer artgerecht sein sollte, dass Hundehaltung an bestimmten Bedingungen geknüpft sein sollte, steht für mich ausser Frage. Der "Hundeführerschein" kann hier nur die erste Stufe sein.
Die "Liste" ist ein Versuch. Wie alles was vom Staat kommt, unüberlegt, unausgereift und schließlich auch nicht sachgerecht. Hier müßten ganz andere Gesetze her. Aber es gibt unvollkommende Gesetze die eine unvollkommende Gesamtsituation deckeln können. Dieses Gesetz hat (in einer Großstadt) vielen Kindern einiges erspart und vielen Hunden Leben und Gesundheit erhalten. Die Lösung ist es nicht. Ich bin für die Beibehaltung der Rasseliste weil von diesem Staat nichts Besseres zu erwarten ist, es sei denn wir arbeiten daran.
==== Argument 1 ====
==== Argument 2 ====
[[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)Die Begründung des Antrags deutet eher darauf hin, dass die Tierheime keine gute Arbeit leisten.Was mich nicht wundert.In Berlin war das Tierheim (ehemals Tierheim Lankwitz, später nach Ost-Berlin verlegt) oft Gegenstand von Skandalen.Fazit: Eine Begründung für den Antrag liegt nicht vor. Insofern ist der Antrag unzureichend und sollte zurück gezogen werden. [[Benutzer:Kdr|Kdr]] Kay Drews Hallo Achim, nochmals bitte richtig lesen, sachkundig machen und dann bitte äußern.Der Antrag ist mit diversen Studien begründet. [[Benutzer:Agnito|Achim]] Hallo Kay, Studien? So eine Art Gutachten? Jedes Gutachten, jede Studie provoziert Gegengutachten etc., davon leben Anwälte und eine Legion von Gutachtern (die ja auch Studien heranziehen) lebt davon recht üppig, Gerichte sind stets ausgelastet und wehe dem, der sich kein Gegengutachten leisten kann. Eine Studie kann Hinweise geben, ersetzt nicht unbedingt den gesunden Menschenverstand. Ist Dir bekannt wieviel Kinder in Berlin durch Kampfhunde verletzt und sogar getötet wurden? Weiter unten bin ich auf die Gesamtproblematik eingegangen. Ich erlaube mir hin und wieder auch mal auf "Sachkunde" zu verzichten und, zur Entspannung, mich aus dem Bauch mich zu äussern.Der Halbsatz ".....und dann bitte äußern" provoziert mich zu der Frage: Sind Äußerungen an Bedingungen geknüpft? Bin ich jetzt ein Troll? Hans-Jörg Guhla (Radrenner) Eure Streitereien sind kindisch, es geht um die Liste ienr Vorverurteilung von Hunden. '''Ich bin gegen eine solche Liste''' und habe jahrelang erfolgreich im Land Sachsen-Anhalt dagegen gekämpft. Doch viele Politiker beugen sich einem Druck, der nicht aufgebaut werden muss. Deshalb kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Meine Frau hat 7 1/2 Jahre beim Tierarzt gearbeitet. Ihre ERfahrungen zeigen und zeigten, dass mit den sogenannten Kampfhunden bei entsprechender gesetzlicher Vorgabe (Haltungsbedingungen, Hundeführerschein, auch Kontrolle, z.B. Pflicht des Tierarztes bzw. der Ausbilder Auffälligkeiten zu melden usw.) im Umgang in der Praxis überhaupt keine Probleme gab. Nicht eine einzige Beißattacke in all den Jahren. Bei den kleinen und mittleren Hunden dagegen gab es in fast jeder Sprechstunde einen solchen Vorfall. Wenn gesetzliche Vorgaben, dann für alle Hundebesitzer und nicht eingeschränkt auf wenige Hunderassen. Auch die finanziellen Anforderungen wie Hundesteuer sind kein geeignetes Mittel, bestimmte Hunderassen zu unterdrücken. Weiterhin sollte ine Initiative gestartet werden, das Bürgerliche Gesetzbuch dahingehend zu ändern, dass Tiere vor dem Gesetz nicht als Sache stehen, sondern als Lebewesen. Dementsprechend sind richterliche Urteiele auch umzusetzen. § 90a Tiere Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. '''Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.'''