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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Vermeidung von Tierversuchen

68 Bytes hinzugefügt, 13:32, 8. Jul. 2012
Diskussion
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]: Ich muss zugeben, ich hatte bisher keine Ahnung vom Thema. Jetzt habe ich mir aber doch mal das Tierschutzgesetz angeschaut, und finde dort eigentlich genau Deine Forderungen ( http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/index.html, §7 und §8), oder? Z.B. "Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann." Außerdem muss jeder Versuch auch erst noch von einem Gremium, dem auch Angehörige von Tierschutzorganisationen angehören, genehmigt werden. Deshalb jetzt meine Frage: An welcher Stelle genau möchtest Du nachbessern?
Antwort von [[Benutzer:andreas390|andreas390]] > Das Tierschutzgesetz erlaubt grundsätzlich Tierversuche und sieht lediglich Ausnahmen vor. Für viele der Versuche bedarf es noch nicht einmal einer Genehmigung, sie müssen lediglich angezeigt werden (siehe § 8a > http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__8a.html). Nach der von mir vorgeschlagenen Position wird dies umgedreht. Tierversuche sind grundsätzlich verboten. Nur wenn wenn keine tierversuchsfreien Verfahren vorhanden sind, sollen sie (ausnahmsweise) zugelassen sein können. Fördermittel sollen imho im Sinne der "3R" ("Reduction, Refinement and Replacement", dt. "Reduzierung, Verbesserung und Ersatz") auf die Erforschung von Alternativmethoden umverlagert werden. Hierzu auch: Alternativen zu Tierversuchen >http://www.tierschutz.org/tierschutz/problembereiche/versuchstiere/alternativmethoden/konzept3r.php
[[Benutzer:Hendrik Schneider|Hendrik]]: Ah ... seh ich ein. Du meinst alles unter §8, Abs. 7. Dann geh ich mit! Danke für die Ausführung .. :-)
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