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[[Benutzer:Achim Ag]] (Agnito)
Als "Besitzer" kannst Du natürlich nicht enteignet werden, weil Du nicht der "Eigentümer" bist. Es ist ein juristischer Unterschied, ob du "Besitzer" oder "Eigentümer" bist. Was "Enteignung" betrifft, so ist diese nicht gefordert, es kann sich nur um Auflagen handeln. Auflagen aber sind nichts besonderswas neu wäre oder gar revolutionär, weil schon immer "Eigentum verpflichtet". Allerdings wird dieser Gedanken nicht durchgesetzt. Aktuell die Diskussion in Berlin über Zweckentfremdung von Wohnraum. In den Städten sind Grundstücke an Seen sehr beliebt und natürlich teuer. Dass der "gemeine" Bürger immer wieder vor Verbotsschildern steht wenn er den See umwandern will ist Teil eines ewigen Widerspruchs zwischen gesellschaftlicher Nutzung und Privateigentum. In Brandenburg verhält es sich anders, hier ist der Staat oft Eigentümer und aus allen möglichen Gründen (kein Grund dient dem Bürger) verschließt sich dieser Staat den Interessen der Menschen. Oft und gern hinter bürokratischen Vorgaben des Beamtentums. Das aber muss nicht so sein. Ansonsten ist "Enteignung" nicht piratisch. Ich darf aus dem Antrag zitieren: "Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet,......". Von Privatperson wird hier nichts gesagt.